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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Informationen und Hinweise für diese Website.

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen CRM Implementierungspartner - Leonard Keidel (Freiberufler), Lindleinstraße 38, 97080 Würzburg, im Folgenden Auftragnehmer, und dem Auftraggeber als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von CRM Implementierungsdienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Implementierungs-, Schulungs- und Supportdienstleistungen im Bereich der CRM-Lösungen auf Basis der Salesforce-Plattform.

Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung als Dienstvertrag und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gemäß § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, zum Beispiel wenn die Leistung aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht erbracht werden kann oder darf.

Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien sowie Lieferungs- und Zahlungsbedingungen fest. Nachträgliche Änderungen sind nicht Teil der Leistung und werden bei Bedarf gesondert berechnet.

§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den vereinbarten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht garantiert werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen der Dienstleistung erstellte Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden.

Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese ohne ausdrückliche Erlaubnis zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen.

§ 4 Durchführung der Dienstleistung

Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet und handelt in seinem eigenen Verantwortungsbereich.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern eine Verhinderung eintritt, die ohne eigenes Verschulden an der Durchführung zum vereinbarten Termin hindert.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen am Inhalt oder Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung eintritt und die Änderung zumutbar ist.

Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen und ist berechtigt, die Durchführung nach freiem Ermessen an Dritte oder Subunternehmer abzugeben.

Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist.

§ 5 Zahlung

Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln durch den Auftraggeber zu tätigen. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Alle Preise im Angebot des Auftragnehmers sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben.

Der Auftragnehmer behält sich vor, vereinbarte Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Bei einmaliger Erbringung einer Dienstleistung sind die folgenden Regelungen nur anwendbar, sofern dies vereinbart wurde.

Eine ordentliche Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Wird das Vertragsverhältnis nicht fristgerecht gekündigt, verlängert es sich bei Unternehmern jeweils um die ursprüngliche Laufzeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 7 Schutzrechte

Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber stehen, stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Marke und Logo dürfen ohne Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.

Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

§ 8 Vertraulichkeit

Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich behandeln.

Eine Nutzung vertraulicher Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit dem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe an Dritte nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Die Parteien werden Mitarbeitern oder Dritten, denen vertrauliche Informationen weitergegeben werden, eine vertrauliche Behandlung auferlegen.

Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die bereits allgemein bekannt waren, ohne Verstoß allgemein bekannt werden, unabhängig entwickelt wurden oder rechtmäßig von Dritten erhalten wurden.

Mit Beendigung des Vertrags werden die Parteien vertrauliche Informationen auf Aufforderung herausgeben oder löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 9 Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Nutzung der implementierten CRM-Lösung selbst verantwortlich.

§ 10 Datenschutz

Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.

Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

§ 11 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen handelt.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht berührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.

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